✓ Kommunale Energieversorgung
✓ Erneuerbare Energie
✓ Konfliktlösung
✓ Fachliche Planung

Energiekonzept für 
Kommunen

Nutzen Sie bereits kommunale Flächen für erneuerbare Energieprojekte?


Neue Einnahmequellen für Ihre Kommune

Im Rahmen einer Flächennutzungsplanung ergeben sich nicht nur Potenziale für Flächen der Landwirtschaft. Vielleicht bieten Ihre Gemeindewiese oder die Dachflächen Ihrer Schulen ertragreiche Potenziale?

Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen aus Projekten der kommunalen Energieversorgung

  • Sie können bisher ungenutzten Grund und Boden verpachten und mit den zusätzlichen Einnahmen zum Beispiel Kindergärten, Jugendheime oder die Schülerbeförderung finanziell unterstützen.
  • Die Gewinne aus diesen Investitionen werden nicht mehr bei E.ON und Co. versteuert. Sie fließen in Ihren Haushalt ein. Eine Studie der Prognos AG im Auftrag des Bundesverband Windenergie e.V. ergab, dass pro installiertem Megawatt Windenergie, im Laufe von 20 Jahren Betriebszeit, Gewerbesteuereinnahmen von ca. 100.000 Euro anfallen.
  • Die Beteiligung Ihrer Bürger an erneuerbaren Projekten in Ihrer Kommune stärkt die Identifikation mit der Gemeinde und den Projekten.

Die Gewerbesteuer bleibt für Kommunen die wichtigste Einnahmequelle der Zukunft! Steuereinnahmen aus erneuerbaren Investitionen fließen konjunkturunabhängig und können daher zukünftig als „Grundlast“ für den Haushalt dienen.


Unsere Vorteile
  • Neue Einnahmequellen (Verpachtung von Grundstücken, Ertragssteuern, Gewerbesteuer) 
  • Schaffung von Arbeitsplätzen 
  • Genehmigungsplanung Einsparung von CO2
  • PR: Werben Sie als innovative Gemeinde mit erneuerbaren Energien.


Unsere Leistungen

  • Projektanalyse
  • Grundstückskonzepte, -sicherung und Vertragsmanagement
  • Genehmigungsplanung
  • Fachliche Planung (Projektplanung, Dokumentation)
  • Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsplanung mit optionaler Finanzierung
  • Bürgerbeteiligung
  • Gemeindliche Direkt-Investitionen

WIR ENTWICKELN IHR KONZEPT!

- Oliver Keßler, geschäftsführender Gesellschafter